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Maßnahmen für die Verwaltung von Aktivitäten von Gemeindegruppen in chinesischen protestantischen Stätten

Am 16. Januar 2026 veröffentlicht von den nationalen protestantischen Zwei Vereinigungen (Patriotische Drei-Selbst-Bewegung und Chinesischer Christenrat, TSPM/CCC) auf ihrer Website

Vorbemerkung: Am 16. Januar 2026 veröffentlichten die nationalen protestantischen Zwei Vereinigungen (Patriotische Drei-Selbst-Bewegung und Chinesischer Christenrat, TSPM/CCC) auf ihrer Website unter www.ccctspm.org/cppccinfo/19947 die folgenden „Maßnahmen für die Verwaltung von Aktivitäten von Gemeindegruppen[1] in chinesischen protestantischen Stätten“ (Zhongguo jidujiao changsuo tuanqi huodong guanli banfa 中国基督教场所团契活动管理办法).

Es gibt mehrere Neuerungen, die als weitergehende Kontrolle und Einschränkung der Handlungsspielräume registrierter protestantischer Stätten verstanden werden können. Zum einen sind die „Maßnahmen“ von den offiziellen Dachverbänden der chinesischen Protestanten[2] selbst herausgegeben worden, nicht vom Nationalen Büro für religiöse Angelegenheiten. Das stellt einen neuen Grad der Verlagerung von Gesetzgebung, Kontrolle der Umsetzung und der Exekution von Strafen in die Zuständigkeit von TSPM/CCC dar. Zum anderen wird die positive Beschäftigung mit politischen Vorschriften und Regularien an die erste Stelle aller Gemeindeaktivitäten gestellt (§ 8). Das Verbot von Aktivitäten, die nicht regelkonform sind, und die negativen Konsequenzen für die Verantwortlichen (§ 12) werden dagegen deutlich betont. Die „Maßnahmen“ können als zusätzlicher Beleg der Illegalität nicht registrierter protestantischer Stätten bzw. Hauskirchen fungieren. Insbesondere § 9, in dem das Sammeln von Spenden untersagt wird, trifft die nicht registrierten protestantischen Stätten.

§ 1 Diese Maßnahmen dienen der Stärkung einer standardisierten Verwaltung der Aktivitäten von Gemeindegruppen und der Förderung ihrer rechtmäßigen, vorschriftsmäßigen und ordnungsgemäßen Durchführung in protestantischen Stätten.[3] Sie wurden in Übereinstimmung mit den „Vorschriften für religiöse Angelegenheiten“[4] und der „Kirchenordnung der chinesischen evangelischen Kirche“[5] formuliert.

§ 2 Aktivitäten von Gemeindegruppen sind ein traditioneller Bestandteil des evangelischen Glaubenslebens in China; sie sind Teil des Standardangebotes christlicher Stätten. Sie ergänzen die regelmäßig stattfindenden Gottesdienste als Veranstaltungen, bei denen Gläubige sich treffen und spirituell angeleitet werden.

§ 3 Registrierte Kirchen [tang 堂] (Versammlungsorte [dian点]) bilden das Fundament der Gemeindegruppen. Organisationen (lokalen protestantischen Zwei Vereinigungen[6]),

theologischen Seminaren, provisorischen Veranstaltungsorten, an Kirchen angegliederten Versammlungsorten und Einzelpersonen ist es nicht erlaubt, Aktivitäten von Gemeindegruppen zu organisieren oder durchzuführen. Keine andere Organisation oder Einzelperson darf im Namen evangelischer Gemeindegruppen Aktivitäten durchführen.

§ 4 Aktivitäten von Gemeindegruppen unterliegen der internen Verwaltung legaler evangelischer Stätten; jedwede Aktivität muss unter der Leitung des Verwaltungsgremiums der Stätte stattfinden. Nach einem Einigungsprozess bestimmt die Stätte eine für die Gemeindegruppe verantwortliche Person. Diese muss ein hauptamtlicher Seelsorger[7] oder ein Mitglied des Verwaltungsgremiums der Stätte sein.

§ 5 Gemeindegruppen werden nicht nach Branchen, Verbänden und Berufen oder geographischen Regionen benannt.

§ 6 Teilnehmende der Gemeindegruppen müssen Gläubige sein, die regelmäßig Gottesdienste der Gemeinde besuchen.

§ 7 Ausländische Teilnehmende an Aktivitäten von Gemeindegruppen haben die entsprechenden nationalen politischen Richtlinien und internen Verwaltungsbestimmungen der Stätte zu befolgen. Sie dürfen weder institutionell noch organisatorisch an Aktivitäten von Gemeindegruppen beteiligt sein.

§ 8 Aktivitäten von Gemeindegruppen sollten hauptsächlich darin bestehen, politische Vorschriften und Regularien zu verbreiten, die Bibel zu studieren (z.B. durch Lektüre und Auslegung von Bibeltexten), sich mit christlichen Lehren und Geboten zu beschäftigen (z.B. durch theologische Fortbildungen oder Studium der Kirchenordnung), Glaubenserfahrungen auszutauschen (z.B. im Gebet, im Singen von Kirchenliedern oder Ablegen von Zeugnissen) oder auch in verschiedenen gegenseitigen Hilfsangeboten.

§ 9 Das Verwaltungsgremium der Stätte ist für die Begleichung von Kosten zuständig, die Aktivitäten von Gemeindegruppen verursachen; es werden keine eigenen Spendenboxen aufgestellt oder Spenden im Namen der Gemeindegruppe erbeten.

§ 10 Aktivitäten von Gemeindegruppen finden in der Regel in den eigenen Räumlichkeiten der Stätte statt; sie werden nicht die eigenen Örtlichkeiten oder Verwaltungsbezirke überschreitend angeboten. Wenn der Bedarf auftaucht, Studien- oder Austauschformate über die eigenen Räumlichkeiten oder Bezirksgrenzen hinaus abzuhalten, ist der Antragsweg nach dem Verfahren der lokalen Behörden für religiöse Angelegenheiten oder der Kirche [jiaohui 教会] einzuhalten. Unterstützung, Kontakt und Beteiligung an jedweder Art von Gemeindegruppen-Aktivität im Namen des evangelischen Christentums außerhalb der eigenen Räumlichkeit werden unterlassen.

§ 11 Die Durchführung wichtiger und großer Aktivitäten von Gemeindegruppen, wichtige Personalentscheidungen, größere Einnahmen oder Ausgaben sind von den lokalen protestantischen Zwei Vereinigungen an die Behörde für religiöse Angelegenheiten zu melden.

§ 12 Die protestantischen Zwei Vereinigungen sind zusammen mit den Verwaltungsgremien der ihnen zugeordneten Stätten verpflichtet, Aktivitäten der zugehörigen Gemeindegruppen zu überwachen, und haben das Recht, Strafen zu verhängen. Bei Aktivitäten von Gemeindegruppen, die nicht den Richtlinien entsprechen, müssen sie auf Änderung zum Besseren drängen. Tritt trotz Ermahnung keine Besserung ein oder liegen schwerwiegende Umstände vor, können die Aktivitäten der Gemeindegruppe gestoppt und sowohl der Verantwortliche der Gemeindegruppe als auch die für die ganze Kirchengemeinde verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden.

§ 13 Diese Maßnahmen wurden in einer gemeinsamen Sitzung der Ständigen Ausschüsse der Patriotischen Drei-Selbst-Bewegung und des Chinesischen Christenrates auf nationaler Ebene erörtert und beschlossen. Sie treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

§ 14 Diese Maßnahmen werden von den Ständigen Ausschüssen der Patriotischen Drei-Selbst-Bewegung und des Chinesischen Christenrates ausgelegt. 

Übersetzung und Anmerkungen: Isabel Friemann. Mit freundlicher Genehmigung von China heute, 1/2026, S. 15 f., wo der Text zuerst veröffentlicht wurde. 

 


[1] Der chinesische Begriff tuanqi 团契, im Englischen oft „fellowship“, wird hier mit „Gemeindegruppen“ übersetzt.

[2] Im Chinesischen werden die beiden Dachorganisationen, das Nationale Komitee der Patriotischen Drei-Selbst-Bewegung der Protestantischen Kirchen in China und der Chinesische Christenrat, abgekürzt als die „Zwei Vereinigungen“ (liang hui 两会) bezeichnet.

[3] Der Begriff jidujiao changsuo 基督教场所 (protestantische Stätten), im weiteren Verlauf des Textes meist abgekürzt als changsuo 场所 (Stätten), wird hier in Anlehnung an den in staatlichen Rechtsvorschriften für alle Religionen benutzten Terminus zongjiao huodong changsuo 宗教活动场所 (Stätten für religiöse Aktivitäten) verwendet. „Stätten“ steht im ganzen Text synonym für evangelische Kirchen und Versammlungsorte (vgl. § 3).

[4] Chin. Zongjiao shiwu tiaoli 宗教事务条例. Verordnung Nr. 686 des Staatsrats der Volksrepublik China vom 28. August 2017, in Kraft seit 1.Februar 2018; deutsche Übersetzung in China heute 2017, Nr. 3, S. 160-172, und auf www.china-zentrum.de unter „Dokumente zu Religion und Politik“.

[5] Chin. Zhongguo jidujiao jiaohui guizhang 中国基督教教会规章. Verabschiedet bei der 7. Nationalversammlung von CCC/TSPM im November 2018 in Beijing; englische Übersetzung von Janice Wickeri in: Chinese Theological Review, Bd. 30 (2020), S. 1-22. Eine frühere Version der Kirchenordnung wurde von Winfried Glüer ins Deutsche übersetzt, sie erschien in China heute 2008, Nr. 6, S. 209-215.

[6] Chin. jidujiao lianghui 基督教两会. Gemeint sind die lokalen Büros von Christenrat und Patriotischer Drei-Selbst-Bewegung. 

[7] Die männliche Form steht inklusiv für alle Geschlechter. In den protestantischen chinesischen Kirchen arbeiten mehr Frauen in geistlichen Ämtern als Männer.

 

China, Kirchen und die Politik

Ein Dossier der Evangelischen Mission Weltweit. Texte zu Religionspolitik, theologischer Ausbildung, "Kirche des allmächtigen Gottes" u.a. in Zusammenarbeit mit der China InfoStelle.

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