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Vorschriften für religiöse Angelegenheiten

Am 1. Februar 2018 traten in der Volksrepublik China neue gesetzliche Regelungen für religiöse Angelegenheiten in Kraft. Sie sind eine überarbeitete und erweiterte Version der Verwaltungsrechtsnorm vom 1. März 2005 - ein Religionsgesetz gibt es weiterhin nicht. Der gesamte Wortlaut wurde in China Heute (Heft 3/2017) von Katharina Wenzel-Teuber übersetzt einführend kommentiert.

Die neuen Vorschriften enthalten eine Vielzahl detaillierter Regelungen, die ein härteres Vorgehen gegen nicht offiziell sanktionierte religiöse Aktivitäten legitimiert, erstmals aber auch die Möglichkeit für Kirchen und Ausbildungsstätten einen Rechtsstatus zu beantragen. Eine Zunahme der staatlichen Kontrolle und die Abwehr ausländischer Einflussnahme sind in den Vorschriften angelegt. Der online Vertrieb von Bibeln wurde im April verboten, ebenso die Durchführung von Kindergottesdiensten; die Erziehungshoheit liegt allein beim Staat. Vor allem in der Provinz Henan kam es bislang zu Maßnahmen wie Kreuzabrissen und Demontage von kulturfremden Symbolen wie westlich-christlichen Statuen und Ornamenten an Fassaden.

Kommentar

Vollständiger Wortlaut

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